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10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland – die GSE fördert die berufliche Teilhabe

26. März 2019 2019_03 UNBehindertenr

Vor genau 10 Jahren, am 26. März 2009, wurde die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland rechtskräftig. Damit bekennt sich Deutschland zur umfassenden Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Das beinhaltet, dass sämtliche gesellschaftlichen Bereiche für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen geöffnet werden müssen.
Das Zentrale Integrationsmanagement (ZIM) der GSE verfolgt diese Ziele schon seit langer Zeit: Die Integrationsmanager und -begleiter sind Türöffner für Menschen mit Einschränkungen, die gern in einem externen Betrieb arbeiten möchten. Gemeinsam finden sie heraus, welcher Job am besten zu den Wünschen und Fähigkeiten des gehandicapten Werkstattmitarbeiters passt und knüpfen Kontakte zu Unternehmen vor Ort. Nach der Vermittlung an einen Arbeitsplatz in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes stehen die Integrationsbegleiter mit Rat und Tat vor Ort zur Seite. Ziel ist schließlich der Wechsel in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.

Das Zentrale Integrationsmanagement der GSE kooperiert mit einer Vielzahl von Unternehmen aus allen vorstellbaren Berufsfeldern in Essen und Umgebung.
Sie sind Unternehmer und haben auch Interesse? Das Zentrale Integrationsmanagement berät Sie gern: 0201-8546-5555.