Aktuelle Hinweise zum Umgang bei der GSE
Werkstätten für behinderte Menschen
Die Werkstätten der GSE setzen weiterhin einen Leitfaden zur Umsetzung aktueller Schutz- und Hygienemaßnahmen um.
Weitere Auskünfte zu den aktuellen Corona-Regelungen geben Ihnen gerne die Ansprechpartner in unseren Werkstätten.
Der Werkstattrat ist telefonisch in der Werkstatt Frillendorf unter 0201/8546-5591 oder 0170/7685667 sowie per Mail unter werkstattrat@gse-essen.de zu erreichen.
Auch die Frauenbeauftragte Jennifer Saurenhaus steht telefonisch unter 0201/8546-5595 oder unter 0160/91501369 gerne zur Verfügung. Termine für Sprechstunden in Präsenz durch den Werkstattrat und die Frauenbeauftragte werden an den jeweiligen Standorten bekannt gegeben.
Pflegeeinrichtungen
In allen GSE-Pflegeeinrichtungen kann jeder Bewohner und jede Bewohnerin täglich Besuch erhalten. Besuche können grundsätzlich zeitlich uneingeschränkt stattfinden.
Besucherinnen und Besucher haben in den Pflegeeinrichtungen eine FFP2-Maske zu tragen und dürfen eine Einrichtung nur betreten, wenn eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis eines Coronaschnelltests, das nicht älter als 24 Stunden sein darf, vorliegt. Abweichend gilt die oben genannte Testpflicht nicht für Besucherinnen und Besucher, soweit diese am Tag des Besuchs bereits einen Corona-Selbsttest vorgenommen haben und dies auf Verlangen versichern.
Genaue Informationen zu den Testzeiten der GSE-Einrichtungen finden Sie unter Pflegebedürftige und Senioren auf den jeweiligen Unterseiten der Pflegeeinrichtungen. Über die allgemeinen Schutz-Maßnahmen können Sie sich hier informieren: Maßnahmen für Besuche in Pflegeheimen seit dem 01.02.2023
Bei offensichtlichen Krankheitssymptomen, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hindeuten, bitten wir zum Schutz unserer Bewohner und Beschäftigten von Besuchen in unseren Einrichtungen abzusehen.
Wir bitten weiterhin alle Angehörigen um Verständnis für die einzuhaltenden Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen.
Besondere Wohnformen/Wohneinrichtungen für behinderte Menschen
(Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach §§ 90 ff SGB IX)
In den Einrichtungen der Eingliederungshilfe werden die Hygienekonzepte zum Schutz aller Bewohner und Bewohnerinnen weiterhin umgesetzt.
In den Besonderen Wohnformen Grabenstraße und Essener Straße sind auf Wunsch der Bewohnerbeiräte die Eingangstüren geschlossen. Besucher können klingeln, um Zutritt zu erhalten. Zudem liegen Besucherlisten aus und es besteht Maskenpflicht.
Heribert Piel, Geschäftsführer
Angela Köhler, Unternehmenskommunikation