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Corona-Informationen

Aktuelle Hinweise zum Umgang bei der GSE

Stand: 14.02.2023
An dieser Stelle informieren wir Sie aktuell über den Umgang in dieser durch das Corona-Virus ausgelösten Situation. Unser Unternehmen und damit jeder einzelne GSE-Mitarbeiter nimmt die Aufgabe, die Menschen, die bei uns wohnen und/oder betreut werden und zu einer der Risikogruppen gehören, zu schützen und vor Erkrankungen zu bewahren, sehr ernst. Unser tiefes Mitgefühl gilt den Angehörigen der in Verbindung mit dem Corona-Virus Verstorbenen in unseren Einrichtungen.
Die GSE gGmbH steht in engem Kontakt zum Essener Gesundheitsamt und dem Robert Koch-Institut und wird umgehend über neue Sachstände in Kenntnis gesetzt. Umfangreiche Regelungen bzw. Vorsichts- und Hygienemaßnahmen wurden zu diesem Zweck in allen GSE-Einrichtungen umgesetzt.

 

Werkstätten für behinderte Menschen

Die Werkstätten der GSE setzen weiterhin einen Leitfaden zur Umsetzung aktueller Schutz- und Hygienemaßnahmen um.

Weitere Auskünfte zu den aktuellen Corona-Regelungen geben Ihnen gerne die Ansprechpartner in unseren Werkstätten.

Der Werkstattrat ist telefonisch in der Werkstatt Frillendorf unter 0201/8546-5591 oder 0170/7685667 sowie per Mail unter werkstattrat@gse-essen.de zu erreichen.
Auch die Frauenbeauftragte Jennifer Saurenhaus steht telefonisch unter 0201/8546-5595 oder unter 0160/91501369 gerne zur Verfügung. Termine für Sprechstunden in Präsenz durch den Werkstattrat und die Frauenbeauftragte werden an den jeweiligen Standorten bekannt gegeben.

 

Pflegeeinrichtungen

In allen GSE-Pflegeeinrichtungen kann jeder Bewohner und jede Bewohnerin täglich Besuch erhalten. Besuche können grundsätzlich zeitlich uneingeschränkt stattfinden.

Besucherinnen und Besucher haben in den Pflegeeinrichtungen eine FFP2-Maske zu tragen und dürfen eine Einrichtung nur betreten, wenn eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis eines Coronaschnelltests, das nicht älter als 24 Stunden sein darf, vorliegt. Abweichend gilt die oben genannte Testpflicht nicht für Besucherinnen und Besucher, soweit diese am Tag des Besuchs bereits einen Corona-Selbsttest vorgenommen haben und dies auf Verlangen versichern.

Genaue Informationen zu den Testzeiten der GSE-Einrichtungen finden Sie unter  Pflegebedürftige und Senioren auf den jeweiligen Unterseiten der Pflegeeinrichtungen. Über die allgemeinen Schutz-Maßnahmen können Sie sich hier informieren:  Maßnahmen für Besuche in Pflegeheimen seit dem 01.02.2023

Bei offensichtlichen Krankheitssymptomen, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hindeuten, bitten wir zum Schutz unserer Bewohner und Beschäftigten von Besuchen in unseren Einrichtungen abzusehen.

Wir bitten weiterhin alle Angehörigen um Verständnis für die einzuhaltenden Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen.

Besondere Wohnformen/Wohneinrichtungen für behinderte Menschen
(Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach §§ 90 ff SGB IX)

In den Einrichtungen der Eingliederungshilfe werden die Hygienekonzepte zum Schutz aller Bewohner und Bewohnerinnen weiterhin umgesetzt.

In den Besonderen Wohnformen Grabenstraße und Essener Straße sind auf Wunsch der Bewohnerbeiräte die Eingangstüren geschlossen. Besucher können klingeln, um Zutritt zu erhalten. Zudem liegen Besucherlisten aus und es besteht Maskenpflicht.

Viele Grüße an alle und bleiben Sie gesund
Heribert Piel, Geschäftsführer
Angela Köhler, Unternehmenskommunikation